Pard Nachtsichtvorsatzgerät NV 007 SP Dual use 940nm
Artikelnummer: 0922422
Beschreibung
PARD NV-007SP 940nm HD- Dual-Use Nachtsichtgerät
Das digitale Nachtsichtgerät PARD 007SP ist die Weiterentwicklung des PARD 007S. Es eignet sich zur Beobachtung als Monokular und zur Montage auf Optiken. Das Gerät kann auch bei absoluter Dunkelheit eingesetzt werden durch seine hohe Lichtempfindlichkeit und des eingebauten IR-Strahlers. Der IR-Strahler ist fokussierbar und mit einer 850 nm und 940 nm Wellenlänge erhältlich. Der hochauflösende Sensor und die dazugehörige Software bieten ein klares Bild. Da kein Einschießen notwendig ist, gewährleistet das NV007SP eine sehr hohe Präzision. Das NV007SP ist optional mit einem Laserentfernungsmesser erhältlich.
Auflösung
2560 x 1440
Empfindlichkeit (lux)
0,001
Bildfrequenz (fps)
30
Objektivlinse (mm)
22.5
Optische Vergrößerung
4x
Digitaler Zoom
1 - 3.5
Stufenloser Digitaler Zoom
4 - 14
Sehfeld (BxH)
22° - 12°
Augenabstand (mm)
25
Fokusbereich
ab 3 cm
dioptrische Kompensation (+/-)
5
IR-Typ
VCSEL
IR-Power (W)
5
IR-Strahler Stufen
3
IR-Strahler Reichweite (m)
350
Display
OLED, 1024 x 768 px
Farbmodi
Farbe, Schwarz/Weiß
Fotoauflösung (px)
2592 x 1944
Fotoformat
jpeg
Videoauflösung (px)
1920 x 1080
Videoformat
MP4
Speicher
SD-Karte max. 128GB
LRF Reichweite (m)
1097
Selbstaktivierende Videoaufnahme
Ja
Zeitstempel
Ja
Audioaufnahme
Ja
USB Typ C
Ja
WLAN
Ja
Unterstütze Apps
PardVision
Batterie Typ
18650 Li-Ion Akku
Ausgangsspannung (V)
3.7
Max. Betriebsdauer (h)
8
Sicherheitsklasse
IP67
Betriebstemperatur (°C)
-25 bis 40
Rückstoßenergie (J)
6000
Maße (LxBxH, mm)
105 x 120 x 71
Gewicht (ohne Batterie, g)
290
Hinweis
Nach aktueller bundesweiter Gesetzesänderung, ist die mechanische Adaption von multifunktionalen Vorsatzoptiken auf Schusswaffen erlaubt. Somit ist eine multifunktionale Vorsatzoptik mit adaptierter Waffenmontage KEIN verbotener Gegenstand. Der Gegenstand kann somit von Inhabern eines gültigen Jagscheines frei erworben/geführt werden. Die Nutzung als Inhaber eines gültigen Jagscheines auf Schiessständen, z.B. zum Zwecke der Justage, ist erlaubt. Die Nutzung im Rahmen der Jagd obliegt der Jagdverordnung des jeweiligen Bundeslandes.