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Pard Nachtsichtvorsatzgerät NV 007 S Dual use 940nm

Artikelnummer: 0922422

579,00 €

inkl. MwSt., zzgl. Versand
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Beschreibung

PARD NV-007S 940nm HD- Dual-Use Nachtsichtgerät

Nachtsicht-Nachsatzgerät PARD NV007S

Das neue PARD 007S ist die Weiterentwicklung des erfolgreichen PARD 007/007A. Das digitale Nachtsicht-Monokular eignet sich zur Beobachtung und zur Montage auf Optiken. Dank des eingebauten fokussierbaren IR-Strahlers, lieferbar mit 850nm und 940nm Wellenlänge, ist das Nachtsichtgerät auch bei absoluter Dunkelheit einsetzbar. Der neue Full-HD-Sensor ermöglicht gestochen scharfe Nachtsicht. Aufgrund des Funktionsprinzips gewährleistet das Gerät eine sehr hohe Präzision, da die optische Achse nicht verändert wird. Das handliche, kurze Design, die verbesserte Software, das klare, übersichtliche Menü, sowie geräuscharme Tasten bieten höchsten Bedienkomfort und machen das PARD 007S zum idealen Begleiter für die Jagd.

  • Bildschirm 1024x768 px
  • Full-HD-Sensor (1080p)
  • Objektivlinse 16mm
  • Vergrößerung: 1,5-6x
  • Fokussierbarer IR-Strahler: 5 Watt, 940 nm
  • Entdeckungsdistanz: 200 m
  • Akku: 18650 (1x), 3,7 V
  • IP-67 wasserdicht
  • bis Kaliber .308 getestet
  • ext. Stromversorgung über USB
  • Betriebstemperatur: -20 - +55 °C
  • Foto- und Videoaufnahmen möglich, Auflösung 2595x1944 (Foto) / 1920x1080 (Video)
  • Micro-SD-Karte (nicht im Lieferumfang enthalten)
  • frei wählbare Helligkeits- und Belichtungseinstellungen
  • WIFI
  • Größe: 102 x 75 x 118 mm
  • Gewicht: 256g (ohne Batterie)
  • Lieferung inkl. 45 mm-Montageadapter mit Reduziermuffen



Hinweis

Nach aktueller bundesweiter Gesetzesänderung, ist die mechanische Adaption von multifunktionalen Vorsatzoptiken auf Schusswaffen erlaubt. Somit ist eine multifunktionale Vorsatzoptik mit adaptierter Waffenmontage KEIN verbotener Gegenstand. Der Gegenstand kann somit von Inhabern eines gültigen Jagscheines frei erworben/geführt werden. Die Nutzung als Inhaber eines gültigen Jagscheines auf Schiessständen, z.B. zum Zwecke der Justage, ist erlaubt. Die Nutzung im Rahmen der Jagd obliegt der Jagdverordnung des jeweiligen Bundeslandes.