Pard Nachtsichtvorsatzgerät NV 007 S Dual use + 1x Wildlutscher Leckstein 3kg
Artikelnummer: 0922400
ab 539,00 €
Beschreibung
PARD NV-007S 850nm HD- Dual-Use Nachtsichtgerät
Produktbeschreibung für Nachtsicht-Nachsatzgerät PARD NV007S
Das neue PARD 007S ist die Weiterentwicklung des erfolgreichen PARD 007und 007A.
Das digitale PARD HD-Nachtsicht-Monokular eignet sich zur Beobachtung und zur Montage auf Optiken.
Dank seines eingebauten fokussierbaren IR-Strahlers, lieferbar in 850 nm oder mit 940 nm Wellenlänge. Somit ist das PARD 007S Nachtsichtgerät auch bei absoluter Dunkelheit einsetzbar. Der neue Full-HD-Sensor ermöglicht gestochen scharfe Nachtsicht. Aufgrund des Funktionsprinzips gewährleistet das Gerät eine sehr hohe Präzision, da die optische Achse nicht verändert wird.
Das handliche, kurze PARD Geräte Design, die verbesserte Software, das klare, übersichtliche Geräte Menü in mehreren Sprachen , sowie geräuscharme Tasten bieten höchsten Bedienkomfort und machen das PARD 007S zum idealen Begleiter in der Freizeit oder bei der Jagd..
Technische Geräte Daten des PARD 007 S
- Bildschirm 1024x768 px
- Full-HD-Sensor (1080p)
- Objektivlinse 16mm
- Vergrößerung: 1,5-6x
- Fokussierbarer IR-Strahler: 5 Watt, 850 nm
- Entdeckungsdistanz: 140 m
- Akku: 18650 (1x), 3,7 V
- IP-67 wasserdicht
- Beschussfest bis ca.4000 J
- ext. Stromversorgung über USB
- Betriebstemperatur: -20 - +55 °C
- Foto- und Videoaufnahmen möglich, Auflösung 2595x1944 (Foto) / 1920x1080 (Video)
- Micro-SD-Karte (nicht im Lieferumfang enthalten)
- frei wählbare Helligkeits- und Belichtungseinstellungen
- WIFI
- Größe: 102 x 75 x 118 mm
- Gewicht: 256g (ohne Batterie)
Im Lieferumfang des PARD 007S sind enthalten
1x PARD Gerät 007S mit 16 mm Linse
1x 18650 3,7V PARD AKKU
1x deutsche Bedienungsanleitung Anleitung
Hinweis
Nach aktueller bundesweiter Gesetzesänderung, ist die mechanische Adaption von multifunktionalen Vorsatzoptiken auf Schusswaffen erlaubt. Somit ist eine multifunktionale Vorsatzoptik mit adaptierter Waffenmontage KEIN verbotener Gegenstand. Der Gegenstand kann somit von Inhabern eines gültigen Jagscheines frei erworben/geführt werden. Die Nutzung als Inhaber eines gültigen Jagscheines auf Schiessständen, z.B. zum Zwecke der Justage, ist erlaubt.
Die Nutzung im Rahmen der Jagd obliegt der Jagdverordnung des jeweiligen Bundeslandes.