Laserluchs LA850-50-PRO-II IR Laser + Wildlutscher Spezial Leckstein 3kg
Artikelnummer: 0922300
Beschreibung
Produktinformationen "Laserluchs LA850-50-PRO-II"
LA850-50-PRO II - Aus "sehr gut" haben wir ein "jetzt noch besser" gemacht.
Auch unser überaus beliebter LA850-50-PRO, der Top-Seller im Sortiment der Laser-Aufheller, ist mit seinen verbes-serten Produkteigenschaften, wie optimierte Wasserdichtigkeit, verstärktes Fokussierungsgewinde und lautlosem Kipp-schalter, nach wie vor der Kassenschlager. Mit dem neuen LA850-50-PRO-II erfüllen wir die gehobenen Wünsche vieler Kunden aus dem Jagdbereich. Die Wellenlänge von 850nm ist übrigens auch für Nachtsichtgeräte der 2. Generation aus russischer Fertigung hervorragend geeignet.
- Für 2. und 3. Gen. Nachtsichtgeräte
- Schocksicher, spritzwassergeschützt
- Kippschalter mit Einschaltschutz
- Verstärktes Fokussiergewinde
- Stufenlos verstellbarer Leuchtkegel
- Patentiertes optisches Kollimatorsystem
- 100% augensicher, Laserklasse 1
- 36 Monate Hersteller-Garantie
Stammdaten
- Warentarifnummer: 8539490000
Technische Daten
- Lebensdauer: >10000 h
- Betriebstemperatur: -20°C - 50 °C
- Lagertemperatur: -40°C - 80 °C
Optische Parameter
- Strahlform: Expander
- Optische Leistung: 50 mW
- Laser Klasse: 1
- Strahldurchmesser: 20 mm
- Optik: antireflex beschichtete Glaslinsen
- Laser Technologie: Single Mode Diode
- Fokus: einstellbar
Elektrische Parameter
- Potential des Gehäuses: VDD(+)
- Betriebsspannung: 3 - 3.6, typ 3 V DC
- Betriebsstrom: 50 - 150, typ 100 mA
Mechanische Parameter
- Abmaße: Ø30x143 mm
- Material: Aluminium
- Austrittsdurchmesser Optik: 20 mm
- Gehäusefarbe: schwarz
- IP Schutzklasse: IP67
Lieferumfang:
Laserluchs LA 850 Pro II + 1x Wildlutscher Spezial Leckstein Körnermais 3 kg
Hinweis
Nach aktueller bundesweiter Gesetzesänderung, ist die mechanische Adaption von multifunktionalen Vorsatzoptiken auf Schusswaffen erlaubt. Somit ist eine multifunktionale Vorsatzoptik mit adaptierter Waffenmontage KEIN verbotener Gegenstand. Der Gegenstand kann somit von Inhabern eines gültigen Jagscheines frei erworben/geführt werden. Die Nutzung als Inhaber eines gültigen Jagscheines auf Schiessständen, z.B. zum Zwecke der Justage, ist erlaubt.
Die Nutzung im Rahmen der Jagd obliegt der Jagdverordnung des jeweiligen Bundeslandes.